Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren,
Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die
Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz
§2. (1))
Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen werde ich Sie zu
einem Arzt überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten.
(Hebammengesetz §4. (1))
Meine Leistungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden
• Schwangerschaftsvorsorge, einschließlich der Entnahme von Körpermaterial
• CTG bei Indikationen
• Beratung auch mittels Kommunikationsmedium
• Hilfe bei Beschwerden
• Geburtsvorbereitung durch Workshop`s (14 h von der KK bezahlt)
• Aufsuchende Wochenbettbetreuung bis 12 Wochen nach der Geburt
• Nicht aufsuchende Wochenbettbetreuung in den Räumen der
Hebammenpraxis
• Postpartales Empowerment (ehem. Rückbildungskurs)
• Still – und Beikostberatung
1. Ambulante Geburt
2 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der
Hebammenordination und täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der
Geburt, bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach
der Geburt
2. Vorzeitige Entlassung (vor dem 4. Tag nach der Geburt)
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der
Geburt, danach siehe Punkt 5.
3. Vorzeitige Entlassung nach Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt,
Mehrlingsgeburt (vor dem 6. Tag nach der Geburt)
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der
Geburt, danach siehe Punkt 5.
4. Hausgeburt
Max. 4 Hausbesuche oder Sprechstunden bis zum Ende der 40.
Schwangerschaftswoche Max. 3 weitere Hausbesuche oder Sprechstunden in der
41. und 42. Schwangerschaftswoche Betreuung während der Geburt zu Hause
Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, danach siehe Punkt
5.
5. Ab dem 6. Tag nach der Geburt (Bei vorzeitiger Entlassung, ambulanter
Geburt und Hausgeburt):
Max. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom
6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z. B.
Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen …
6. Erreichbarkeit:
24 h per Email; stefanie.ahmer@googlemail.com
Telefonisch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 01573-1030399
In akuten Notfällen oder bei Nichterreichen ist die nächste Klinik oder ein Facharzt
aufzusuchen
7. zusätzliche Leistungen und Kosten:
• EMH: pro Stunde 85 Euro à effektive, manuelle Hilfe
(Bioenergetische Massage, Beckenbalance, Narbenbehandlung, Rückenmassage,
Polarity, klassische Massage, Regulationsarbeit an den Körpersegmenten,
Bindegewebsmassage, Fruchtbarkeitsmassage)
• Das Kilometergeld beträgt 0,42 Euro pro gefahrene Kilometer.
• EMH Kind. 40 Euro/pro Stunde
• Lasertherapie: einmalig 10 Euro plus Kilometergeld für die Einschulung und
Visitation, danach 5 Euro pro Tag für die Miete des Gerätes, mit Übernahme
des Risikos der sicheren Verwahrung und Instandhaltung
• Geburtsvorbereitungskurs (Workshop`s) mit Partner 10 Euro/pro Zeitstunde,
sowie jede Frauenzusatzstunde 10 Euro
• Schwangerenyoga/ Rückbildungsyoga: 15 Euro pro 90 Minuten
• Bewegungskurs mit aufbauendem Beckenbodentraining 165 € (wird von den
Krankenkassen bezuschusst)
• Tapen: je 1 cm 1 Euro
• Spätwochenbettkurs: 15 Euro pro 75 Minuten
Ich bin im Rahmen meiner Berufsausübung haftpflichtversichert und meiner
Aufklärungspflicht laut Hebammengesetz §9a nachgekommen.
8. Eigenanteil / Mitwirkung Versicherte
1. Die Versicherte ist verpflichtet, den Erhalt der jeweiligen Leistung nach § 1 Abs. 2
durch ihre Unterschrift auf der durch die Hebamme vorgelegte
Versichertenbestätigung zu quittieren. Nur quittierte Leistungen können von der
Hebamme gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet
werden. Kommt die Versicherte ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, stellt die
Hebamme die betreffende(n) Leistung(en) der Versicherten nach Maßgabe des
Abs. 7 privat in Rechnung.
2. Die Versicherte versichert der Hebamme gegenüber, dass sie bis zum
erstmaligen Leistungszeitpunkt keine Leistungen anderer Hebammen in
Anspruch genommen hat. Andernfalls ist die Hebamme unaufgefordert vor
Leistungserbringung über Art und Umfang der zuvor in Anspruch
genommenen Leistungen zu informieren. Der Versicherten ist bewusst, dass
ein Informationsversäumnis eine private Vergütungspflicht ihrerseits auslöst,
sollte die gesetzliche Krankenversicherung entsprechende
Vergütungsansprüche der Hebamme wegen mehrfacher Inanspruchnahme
von Hebammenleistungen vollständig zurückweisen oder kürzen. Für diesen
Fall gibt es eine private Rechnung.
3. Vereinbarte Termine verstehen sich seitens der Hebamme grundsätzlich mit
einer Toleranzzeit von 20 Minuten, weil die Hebammenhilfe nicht absolut
planbar ist und zeitlichen Schwankungen je nach Bedarf unterworfen sein
kann. Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits
vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und / oder zu verlegen. Die
Hebamme wird die Versicherte unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. In
diesem Fall vereinbart die Hebamme mit der Versicherten einen neuen
Termin. In dringenden Fällen wendet sich die Versicherte unverzüglich an eine
Kinderärztin / einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die
nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf unter 112.
4. Bei den Terminvereinbarungen zwischen der Hebamme und der Versicherten
handelt es sich um eine Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen
gearbeitet werden muss. Das heißt, dass die Hebamme ihre Termine zur
konkreten Leistungserbringung langfristig im Voraus plant. Kurzfristig
abgesagte Termine können daher in der Regel nicht neu vergeben werden
und führen zu einem Anspruch auf Ausfallhonorar zugunsten der Hebamme.
Dieser beträgt pro Stunde 65 Euro mit ggf. Kilometergeld.
Als Zahlungsfrist werden fünf Werktage nach Zugang der Rechnung
vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Wenn das Kontigent der Kassenleistungen ausgeschöpft ist, stellt die Hebamme ihre Leistungen privat in Rechnug.
9. Persönliche Leistungserbringung /Leistungsverhinderung
a) Die Hebamme erbringt ihre Leistungen gegenüber der Versicherten
persönlich
b) Der Hebamme ist erlaubt, sich für den Fall der Verhinderung durch eine
andere Hebamme vertreten zu lassen. Eine Vertretung wird von der
Hebamme nicht garantiert.
c) Die Hebamme gewährleistet während der Vertragslaufzeit unter der
01573/1030399 telefonische Erreichbarkeit von
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr. oder
über Email: stefanie.ahmer@googlemail.com
10. Haftung
Die Hebamme haftet für die Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft
und Wochenbett, sowie bei Still – und Ernährungsfragen des Säuglings. Es
besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender
Deckungssumme.
11. Datenschutz und Schweigepflicht:
Im Rahmen dieses Vertrages werden die personenbezogenen Daten der
Leistungsempfängerin sowie der (un-)geborenen Kinder von der
Hebammenpraxis erhoben und in der Sache dokumentiert. Im Falle eines
Notfalles wird die betreuende Hebamme automatisch gegenüber weiter
behandelnden Sanitätern, Ärzten, Hebamme von ihrer Schweigepflicht
entbunden.
12. Pauschalierter Schadensersatz
Falls sich die Leistungsempfängerin nach Abschluss dieses
Behandlungsvertrages wieder von diesem lösen bzw. von einer
Inanspruchnahme der Leistungen der Hebamme Abstand nehmen will (z.B.,
weil sie sich für eine andere Hebamme entscheidet) ist sie verpflichtet, dies
der Hebamme innerhalb von 4 Wochen mitzuteilen. Wird diese Frist nicht
eingehalten, so hat die Leistungsempfängerin einen pauschalisierten
Schadensersatz in Höhe von 200 € zu bezahlen.
13. Umzug
Bei Umzug der Leistungsempfängerin ist die Bezugshebamme umgehend zu
informieren, da das Vertragsverhältnis NUR für die angegebene Anschrift bei
Erstkontakt zur Hebamme gültig ist.
Potrošači imaju pravo na odustanak pod sljedećim uvjetima:
Potrošač je svaka fizička osoba koja sklopi pravni posao u svrhu koja se ne može pretežito pripisati njegovoj gospodarskoj ili samostalnoj profesionalnoj djelatnosti. Primalja/primaljska ordinacija ističe sudioniku sljedeće: Imate pravo otkazati ovaj ugovor u roku od 14 dana bez navođenja razloga. Otkazni rok je 14 dana od dana sklapanja ugovora. Kako biste iskoristili svoje pravo na odustajanje, morate obavijestiti primalju o svojoj odluci da odustanete od ovog ugovora jasnom izjavom (npr. pismom poslanim poštom ili e-poštom). Kako bi se ispunio otkazni rok, dovoljno je da prije isteka otkaznog roka pošaljete obavijest o ostvarivanju prava na otkaz.
Posljedice opoziva
Primalja/primaljska ordinacija dužna je sve uplate primljene od polaznice vratiti odmah, a najkasnije u roku od 14 dana od dana primitka obavijesti o opozivu. Ako je sudionik zatražio da usluga počne tijekom razdoblja otkazivanja, sudionik mora platiti primaljskoj ordinaciji odgovarajući iznos koji odgovara omjeru usluge iskorištene do tog trenutka.